Abwasseranschluss
Der Abwasseranschluss eines Grundstückes besteht aus dem Grundstücksanschluss, bestehend aus dem bis auf das Grundstück verlegten Anschlusskanal und dem Revisionsschacht sowie der durch den Grundstückseigentümer zu erstellenden Grundstücksentwässerungsanlage.
Planung, Beantragung, Genehmigung, Herstellung und Abnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage
Vor der Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist beim Wasserverband eine Entwässerungsgenehmigung zu beantragen.
Für die korrekte Antragstellung ist die Lage des Revisionsschachtes auf dem Grundstück zu überprüfen. Sollte der Revisionsschacht nicht sichtbar bzw. kein Revisionsschacht vorhanden sein, so ist vor der Antragstellung eine entsprechende Auskunft beim Wasserverband einzuholen.
Bei der Planung und späteren Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage sind die Bestimmungen des technischen Hinweisblattes zu beachten. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Mitarbeiter des Wasserverbandes.
Die Ausführung der Anschlussarbeiten darf erst nach Erhalt der schriftlichen Entwässerungsgenehmigung durchgeführt werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach Fertigstellung durch einen Mitarbeiter des Wasserverbandes im offenen Rohrgraben abnehmen zu lassen. Der Anschlussnehmer hat die Grundstücksentwässerungsanlage durch einen Sachkundigen gemäß DIN EN 1610 auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Die Berechnung des Baukostenzuschusses zur Deckung der entstehenden Kosten für die Herstellung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Wasserverbandes.
Der Entwässerungsantrag ist mit folgenden Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der Gebäude sowie Lage der Anschlussleitung, des Revisionsschachtes, der Abwasseranfallstellen und der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage.
- Grundrissplan (Bauzeichnung) mit Einzeichnung der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage und Angabe der Rohrdimensionen und Leitungsgefälle.
- Baubeschreibung (Seite 2 des Antragsvordrucks)
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Planauskunft
Für Planauskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Trentzsch (Tel. 0591/6104-131).