Wasserschutzgebiet Grumsmühlen
Grundwasserschutz
Allgemeines
Östlich der Stadt Lingen zwischen dem Wohnpark Gauerbach und der Gemeinde Langen liegt das Wasserwerk Grumsmühlen mit seinen acht Versorgungsbrunnen. Mit diesem Wasserwerk werden rd. 70.000 Einwohner sowie mehrere Großbetriebe mit Trinkwasser versorgt. Um die Wasserqualität langfristig zu sichern, wurde Ende 2004 vom Land Niedersachsen das rd. 3.200 ha große Wassergewinnungsgebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
In der dazu ergangenen Schutzgebietsverordnung gibt es z. B. für die Landwirtschaft Bestimmungen, die den Nitrateintrag in das Grundwasser minimieren sollen und die zum Teil über die ordnungsgemäße Landwirtschaft hinausgehen. Daraus entstandene wirtschaftliche Nachteile werden angemessen ausgeglichen. Weitere Schutzbestimmungen gibt es z. B. für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und für den Abbau von Boden.
Ferner nimmt in der Regel die Gefahr für das genutzte Grundwasser mit zunehmendem Abstand von den Förderbrunnen ab. Deshalb wurde das Wasserschutzgebiet Grumsmühlen in mehrere Schutzzonen unterteilt. Die Schutzzone I umfasst die Einzäunung der acht Versorgungsbrunnen. Eine Schutzzone II wurde nur im Nahbereich des Versorgungsbrunnens VIII an der Entlastungsstraße zum Gauerbach ausgewiesen. Für die restliche Fläche erfolgte eine Gliederung in die Schutzzonen III A und III B.
Die Schutzgebietskarte und die Schutzgebietsverordnung können Sie hier downloaden!
Kooperation mit der Landwirtschaft – auf freiwilliger Basis
Seit 1992 besteht im Wasserschutzgebiet Grumsmühlen eine landwirtschaftliche Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft. Die Wasserschutzgebiete Stroot und Mundersum der Stadtwerke Lingen sind ebenfalls in diese Kooperation eingebunden. Aufgabe der Kooperation Lingen ist es, den vorbeugenden und nachhaltigen Grundwasserschutz zu fördern, um so insbesondere Nitrateinträge in das Grundwasser zu reduzieren. Hierzu gehören z. B. flächendeckend angebotene grundwasserschutzorientierte freiwillige Vereinbarungen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, die Landwirte abschließen können.
Darüber hinaus können Bewirtschafter eine landwirtschaftliche Zusatzberatung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen kostenlos in Anspruch nehmen. Die Finanzierung dieser Zusatzberatung erfolgt zu jeweils 50 % aus Landesmitteln (Grundwasserentnahmegebühr, die vom Versorger an das Land abgeführt werden muss) und Mitteln der Europäischen Gemeinschaft.
Da die landwirtschaftliche Nutzfläche in dem Wasserschutzgebiet Grumsmühlen rd. 2.050 ha und in den Schutzgebieten Stroot und Mundersum zusammen ca. 375 ha beträgt, stellt die Kooperation insgesamt einen wichtigen Bestandteil zum Grundwasserschutz dar. Die breite Akzeptanz bei den rd. 80 landwirtschaftlichen Betrieben zeigt, dass die Landwirtschaft und der Wasserverband erfolgreich zusammenarbeiten und auf dem richtigen Weg sind.
Detaillierte Informationen zur Kooperation Lingen finden Sie hier.

Sonstige Maßnahmen
Nachhaltiger Grundwasserschutz bedeutet auch Darstellung und Informationsaufklärung über das Wasserschutzgebiet. Der Wasserverband hat diesbezüglich zwei Informationspavillons errichtet. Der eine befindet sich gegenüber dem Wasserwerk und der andere in der Nähe des Versorgungsbrunnens IV.

Nachhaltiger Grundwasserschutz wird auch durch Flächenextensivierung insbesondere von zuvor intensiv genutzten Ackerflächen betrieben. Der Wasserverband sichert Flächen und überführt diese in eine extensivere Nutzung, um so unter anderem hohe Nitrateinträge aus dem intensiven Ackerbau in das Grundwasser vorzubeugen.
