Für die korrekte Antragstellung ist die Lage des Revisionsschachtes auf dem Grundstück zu überprüfen. Sollte der Revisionsschacht nicht sichtbar bzw. kein Revisionsschacht vorhanden sein, so ist vor der Antragstellung eine entsprechende Auskunft beim Wasserverband einzuholen. Bei der Planung und späteren Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage sind die Bestimmungen des technischen Hinweisblattes zu beachten. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Mitarbeiter des Wasserverbandes. Die Ausführung der Anschlussarbeiten darf erst nach Erhalt der schriftlichen Entwässerungsgenehmigung durchgeführt werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach Fertigstellung durch einen Mitarbeiter des Wasserverbandes im offenen Rohrgraben abnehmen zu lassen. Grundstücksentwässerungsanlagen für Schmutzwasser sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Nach Abschluss der Verlegungsarbeiten neuer Grundstücksentwässerungsanlagen oder nach wesentlichen Veränderungen oder Erneuerungen vorhandener Grundstücksentwässerungsanlagen sind diese gemäß der geltenden Normen und DWA Regelwerken auf Dichtheit zu prüfen. Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen ist eine entsprechende Sachkunde erforderlich. Der Dichtheitsnachweis kann dem Wasserverband zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Die Berechnung des Baukostenzuschusses zur Deckung der entstehenden Kosten für die Herstellung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Wasserverbandes.