Der Abwasseranschluss eines Grundstückes besteht aus dem Grundstücksanschluss, bestehend aus dem bis auf das Grundstück verlegten Anschlusskanal und dem Revisionsschacht sowie der durch den Grundstückseigentümer zu erstellenden Grundstücksentwässerungsanlage. Vor der Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist beim Wasserverband eine Entwässerungsgenehmigung zu beantragen.
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