Wechsel der Hauswasserzähler erfolgt alle sechs Jahre
Hauswasserzähler müssen nach dem Eichgesetz alle sechs Jahre ausgewechselt werden. Im Verbandsgebiet sind hiervon jährlich ca. 4.000 Wasserzähler betroffen. Zurzeit führt die Firma Diersen aus Lingen die Zählerwechselung im Auftrag des Wasserverbandes durch.
Zusätzliche Kosten entstehen für den Kunden nicht.
Um eine zügige Montage durchführen zu können, bitten wir Sie, den vereinbarten Termin einzuhalten und die Zähleranlage frei zugänglich zu machen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich der Verantwortungsbereich des Wasserverbandes gemäß § 12 und § 13 der AVBWasserV grundsätzlich auf die Messeinrichtung sowie die Anschlussleitung bis zur Übergabestelle erstreckt. Die dahinterliegende Hausinstallation liegt im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers. Insbesondere bei älteren Anlagen kann es aufgrund von altersbedingten Materialermüdungen, Korrosionen oder bereits vorhandenen Vorschäden im Zuge des Zählerwechsels zu Undichtigkeiten oder sonstigen Schäden an der Hausinstallation, z.B. defekter Druckminderer, kommen. Für derartige Schäden, die hinter dem Wasserzähler entstehen, übernehmen weder der Wasserverband noch die beauftragte Wechselfirma eine Haftung.
Kundeninformation zu Funkwasserzählern
Der Wasserverband Lingener Land stellt ab dem Jahr 2026 von mechanischen Wasserzählern auf moderne elektronische Funkwasserzähler um. Die Umstellung erfolgt sukzessive in den nächsten sechs Jahren im Eichturnus. Mit der Umstellung ergeben sich folgende Änderungen:
Komfort: Sie müssen keine Zählerstände mehr ablesen und übermitteln.
Zeitersparnis: Die automatische Ablesung der Zählerstände spart Zeit und Mühe.
Flexibilität: Die Datenübertragung erfolgt automatisch, auch wenn Sie nicht zu Hause sind.
Betriebssicherheit: Über sichtbare Fehlercodes im Display des Zählers werden Meldungen für den Kunden angezeigt. Wahlweise kann der Kunde hierzu eine App herunterladen.
Wichtige Hinweise zur Datensicherheit und Gesundheit: Die Datenübertragung von Funkwasserzählern erfolgt verschlüsselt, so dass ein unbefugter Zugriff auf die Daten ausgeschlossen ist. Die Funkstrahlung von Funkwasserzählern ist sehr gering und liegt deutlich unter den Grenzwerten für die menschliche Gesundheit.
Weitere Infos erhalte Sie unter:
Information zur Datenverarbeitung nach Art.14 DSGVO
Kundeninformation elektronische Funkwasserzähler